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– nachfolgend „Beraterin“ genannt –
Präambel
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Beratungsangebote keine medizinische Heilbehandlung oder medizinische Therapien sind, auch nicht im Sinne des Heilpraktikergesetzes.
Die Beraterin kann keine Heilversprechen oder Erfolge garantieren.
Die Beratung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Der Erfolg ist stets von der Umsetzung durch den Auftraggeber und weiteren, nicht immer beeinflussbaren, Faktoren abhängig. Eine wertschätzende Grundhaltung und respektvoller Umgang miteinander sind Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Beraterin.
Bei Inanspruchnahme eines Beratungsangebotes erklärt der Auftraggeber, dass das Kind, um das es geht, regelmäßig vom Kinderarzt untersucht wird. Alle U-Untersuchungen wurden und werden nach Plan durchgeführt und es liegen keine organischen Beschwerden vor. Jeder Krankheitsverdacht wurde ärztlich ausgeschlossen oder behandelt.
Beratung ersetzt keine Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten! Sollte es medizinische Bedenken geben, müssen diese durch entsprechende fachkundige Ansprechpartner:innen (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, psychotherapeutische Psychologen und Psychologinnen, Psychiater usw.) abgeklärt werden. Sollte bei den Eltern oder engen Verwandten/Bezugspersonen des Kindes ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegen und/oder aktuell eine psychische Erkrankung diagnostiziert werden, sollte der Auftraggeber die Beraterin unbedingt vor dem nächsten Termin darüber informieren.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erarbeitung und Aufbereitung von entscheidungsrelevanten Informationen (Rat und Auskünfte) jeglicher Art, durch die Beraterin an den Auftraggeber ist.
2. Vertragsgegenstand; Zielsetzung
Die Beraterin führt mit dem Auftraggeber eine Beratung oder Begleitung durch, die unter anderem folgende Themen beinhalten kann:
Ganzheitliche und bedürfnisorientierte Schlafberatung in Bezug auf das Schlafverhalten des Kindes/der Kinder des Auftraggebers;
Ganzheitliche und bedürfnisorientierte Stillvorbereitung;
Ganzheitliche und bedürfnisorientierte Stillberatung;
Ganzheitliche und bedürfnisorientierte Abstillbegleitung;
Fragen rund um die Stillbeziehung und das Schlafverhalten, die das alltägliche Leben des Kindes betreffen, wie die Eingewöhnung des Kindes in eine außerfamiliäre Einrichtung (Krippe/Kindergarten/Hort/Schule);
Beikostberatung;
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Die Beraterin wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offen legen.
Zu Beginn des Prozesses werden die Ziele des Auftraggebers mit der Beraterin abgesprochen und festgehalten.
4. Ort und Zeit der Beratertätigkeit
Die Beratung findet in Form von persönlichen oder telefonischen Gesprächen oder online per Videotelefonie (z.B. Skype, Zoom, etc.) statt.
Beratungstermine werden zwischen den Parteien individuell vorab vereinbart.
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Wohnort der Beraterin.
5. Pflichten des Auftraggebers
Dem Auftraggeber unterliegt zu jeder Zeit die volle Verantwortung und Entscheidungsfreiheit über den Verlauf oder den Abbruch der Beratung. Für den Ablauf der Sitzungen oder sonstigen Maßnahmen bedarf es immer der Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist selbst und in vollem Maße für eine gesunde und geeignete Umgebung verantwortlich.
6. Verschwiegenheit
Die Beraterin verpflichtet sich, über alle ihr zur Kenntnis gelangten persönlichen Angelegenheiten, auch über die Beendigung des Beratungsverhältnisses hinaus, Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren.
Eine Auskunftserteilung kann nur nach vorheriger Genehmigung in Textform (z.B. E-Mail) durch den Auftraggeber erfolgen.
Gesetzliche Auskunfts- und Meldepflichten, zum Beispiel steuerlicher Natur, sind von der Verschwiegenheitsverpflichtung ausgenommen. Der Auftraggeber gestattet der Beraterin die Daten der Sitzungen anonymisiert zu wissenschaftlichen Zwecken (z.B. Fachausarbeitungen) zu verwenden.
7. Beginn und Beendigung des Beratervertrages
Der Beratervertrag beginnt mit Zusendung der Arbeitsunterlagen per E-Mail als PDF (Dazu zählen: Rechnung und/oder Fragebogen oder Informationsmaterial). Nachdem die allgemeinen Beraterbestimmungen akzeptiert wurden, findet die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins statt. Tritt der Auftraggeber nach Zusendung der Informationsmaterialien, Fragebogen, der Rechnung etc., jedoch vor einem ersten persönlichen Beratungstermin vom Beratervertrag zurück, so ist für das Informationsmaterial, den Fragebogen, Arbeitszeit und die Bearbeitung eine Pauschale in Höhe von 50€ zu entrichten.
Der Beratervertrag ist von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit kündbar.
Die Kündigung dieses Beratervertrages kann formlos erfolgen.
8. Dauer der Beratung/Begleitung, Termine
Die Beraterin bietet individuelle Einzelberatungen an.
Die übliche Dauer einer Beratung beträgt 60 Minuten, solange nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Termine werden nach Bedarf per E-Mail oder über das Website-Kontaktformular vereinbart.
Der Auftraggeber hat das Recht, vereinbarte Termine bis 24 Stunden im Voraus abzusagen, ohne dass für diese Termine Honorarzahlungen anfallen. Termine, die nach Ablauf dieser Frist seitens des Auftraggebers abgesagt werden, werden mit 50 Euro in Rechnung gestellt. Bei Absage am Tag des Beratungstermins werden grundsätzlich 100% des Honorars fällig.
9. Honorar und Zahlungsmodalitäten
Angefallene Fahrtkosten der Beraterin werden mit 0,90 EUR pro Kilometer Fahrstrecke ab der o.g. Anschrift der Beraterin berechnet.
Die Beraterin rechnet die erbrachten Leistungen zum Ende des Beratungsprozesses, spätestens jedoch nach zwei Monaten ab.
10. Haftungsbegrenzung
Die Beraterin haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Pflichtverletzung beruhen.
11. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Beratungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Beratungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Beratungsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
Bad Neustadt, den 14. Juli 2022